Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir sind für dich da! Du erreichst uns Mo.-Fr. von 17:00-19:00 Uhr.

Hier geht`s zur Terminvereinbarung.

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Autofahren während der EM

15.06.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die beginnende EM bringt Massen in Bewegung. Auch abseits der Stadien feiern Fußballfans ausgelassen auf den Straßen – und stellen Verkehrsteilnehmer vor außergewöhnliche Herausforderungen. Mit der Europameisterschaft im eigenen Land steht Deutschland ein besonderes Sportereignis bevor. Während Fußball-Deutschland auf ein zweites Sommermärchen hofft, strömen Fans aus ganz Europa in die Gastgeberstädte, um ihre Mannschaften zu unterstützen. Die während der Turnierwochen gesteigerte Mobilität wird somit nicht nur für die heimische Infrastruktur zum Belastungstest, auch Autofahrer müssen – ungeachtet ihrer persönlichen Anteilnahme – ihr Verkehrsverhalten anpassen. So feiern Fans sportliche Erfolge nicht nur im Stadion oder vor dem Fernseher, sondern nach Spielende dann auch auf den Straßen und im eigenen Auto. „Im Freudentaumel gerät das Thema Verkehrssicherheit für so manchen euphorisierten Fußballfan durchaus in Vergessenheit“, sagt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Vor allem nach entscheidenden Spielen müssen Sie deshalb vor allem im Innenstadtbereich nicht nur mit anhaltenden Beeinträchtigungen rechnen, sondern auch mit unberechenbarem Verhalten.“ Spätestens seit der WM 2006 sind Autokorsos Begleiterscheinungen großer Turniere. Doch sind die motorisierten Fan-Kolonnen verkehrsrechtlich eigentlich erlaubt? „Grundsätzlich ist das unnötige Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften laut Straßenverkehrsordnung verboten, wenn dadurch Andere belästigt werden“, erklärt #userInhaber#. „Bei sportlichen Großereignissen wird diese Regelung aber mit größtmöglicher Kulanz ausgelegt. Dennoch sollten Sie die Toleranzgrenze nicht überstrapazieren, selbstverständlich müssen sich auch Mitfahrer im Autokorso an die Verkehrsregeln halten. Dies gilt auch für den Einsatz der Hupe, dieser ist ausschließlich für das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften und in Gefahrensituationen vorgesehen.“ Das Geschehen auf der Straße verfolgen zahlreiche weitere Anhänger und Schaulustige vom Straßenrand. #userInhaber rät deshalb auch Unbeteiligten, Fahrten entlang der Fan-Meilen nach wichtigen Partien nach Möglichkeit zu vermeiden. „Berauscht nicht nur vom Spielverlauf lassen sich feiernde Menschen im Siegestaumel immer wieder zu riskanten Manövern hinreißen. Passieren Sie größere Personengruppen deshalb bitte nur mit erhöhter Aufmerksamkeit und reduzierter Geschwindigkeit.“ Eine in der Regel weniger sicherheitsrelevante Ausdrucksform der Unterstützung sind Fan-Artikel für Autos. Doch auch wer mit dem eigenen Fahrzeug Flagge zeigen will, sollte einiges beachten: „Stoff-Überzieher, Fahnen und Aufkleber und Transparente sind völlig unproblematisch, solange die Deko nicht zu einer Sichteinschränkung des Fahrers führt und Lichtanlagen und Kennzeichen nicht verdeckt werden“, sagt #userInhaber#. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Früh übt sich: Begleitetes Fahren

15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Medienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

NEWSLETTER

Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!

Jetzt Newsletter abonnieren